Meine Tätigkeitsfelder umfassen:
· Allgemeine Vermögensdelikte (z.B. Betrug, Untreue)
· Allgemeine Eigentumsdelikte (z.B. Diebstahl, Raub)
· Körperverletzung
· Kapitaldelikte (Mord, Totschlag)
· Sexualdelikte
· Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs,
Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
· Betäubungsmitteldelikte
· Jugendstrafrecht
Das Strafrecht ist kein Rechtsgebiet, welches ein Rechtsanwalt nebenbei „mitbehandeln“ kann und sollte. Das Strafrecht erfordert eine ganz eigene Herangehensweise an das Mandat. Ein Mandant sollte seine Rechtsanwältin nur dann mit seiner Verteidigung beauftragen, wenn er davon ausgehen kann, eine unvoreingenommene Vertreterin seiner Interessen zu haben, die ihn akzeptiert, ganz gleich wie vorwerfbar die zur Last gelegten Taten sein mögen. Meine Aufgabe und Leidenschaft besteht darin, die prozessualen Rechte meiner Mandanten zu wahren und konsequent - bei Bedarf auch im Rahmen einer offenen Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht durchzusetzen.
Kein anderes Rechtsgebiet schneidet derartig in das Leben des Betroffenen ein und führt zu Angst und Unsicherheit wie das Strafrecht.
In besonderen Fällen sieht § 140 der Strafprozessordnung Fälle der notwendigen Verteidigung vor. Auch wenn Ihnen ein Rechtsanwalt durch das Gericht beigeordnet wird, haben Sie dennoch die Möglichkeit einen eigenen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger zu benennen – hiervon sollten Sie zwingend Gebrauch machen, denn das Vertrauen zum eigenen Strafverteidiger ist essentiell.
ERMITTLUNGS-VERFAHREN
Außergerichtliche Verteidigung im Ermittlungsverfahren und Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft mit dem Ziel der Vermeidung eines gerichtlichen Strafprozesses
ERSTE UND
ZWEITE INSTANZ
Gerichtliche Vertretung in Strafverfahren in erster und zweiter Instanz
RECHTMITTEL-VERFAHREN
Berufung,
Revision
HAFTSACHEN
Betreuung in Haftsachen
OPFERRECHTE
Wahrung der Opferrechte durch Erstattung von Strafanzeigen,
Nebenklagevertretung,
Zeugenbeistand