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Aktuelles

  • Warum brauche ich überhaupt einen Anwalt?
    Je eher Sie den Rat eines Rechtsanwalts einholen, desto besser lässt sich der Verlauf Ihrer Rechtsangelegenheit beeinflussen. Ein Rechtsanwalt wahrt die Einhaltung wichtiger Fristen und verhindert dadurch unwiderrufliche Entscheidungen zu Ihren Ungunsten. Darüberhinaus erhält nur ein Rechtsanwalt vollständige Einsicht in die behördlichen bzw. gerichtlichen Akten, deren Inhalt von großer Bedeutung für die Verteitigungsstrategie sein kann. Häufig erreicht ein Rechtsanwalt sogar eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Nutzen Sie daher die Möglichkeit der Erstberatung, um einen ersten Rechtsrat von Ihrem Anwalt einzuholen.
  • Unterliegt ein Anwalt der Schweigepflicht?
    Rechtsanwälte sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt, sofern sie nicht vom Mandanten oder durch Recht und Gesetzt von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreit werden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Mandatsverhältnis hinaus und betrifft alle Informationen, die dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden sind. Dabei spielt es keine Rolle, wie das Wissen erworben wurde. Bei Fragen zu einem konkreten Fall können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Anwalt wenden.
  • Muss ich eine Aussage machen?
    Grundsätzlich besteht in Deutschland keine Pflicht zur Aussage. Auch muss einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung nicht Folge geleistet werden. Es ist jedoch wichtig, auf eine Vorladung angemessen zu reagieren. Ein Rechtsanwalt kann den Vernehmungstermin absagen und Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen. Je nach Aktenlage kann eine Aussage dann auch von Vorteil sein, um das Verfahren zu beschleunigen oder zu verkürzen. In jedem Fall sollten Sie diese Option aber im Vorfeld mit Ihrem Anwalt besprechen. Übrigens: Einer Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung müssen Sie Folge leisten. Ein Rechtsanwalt kann aber Rechtsmittel gegen die Vorladung einlegen und oftmals sogar die Aufhebung der Anordnung erreichen.
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